Eine Bürgerstiftung
Das Ziel
Das Ziel einer Bürgerstiftung ist, Bürgern und Bürgerinnen sowie Unternehmen spezifische Beiträge zum Gemeinwohl zu ermöglichen. Die finanzielle Unabhängigkeit wird mit dem langfristig angelegten Aufbau des Stiftungsvermögens gesichert.
Das Stiftungsvermögen wird mit Stiftungen und Zustiftungen gebildet.
Spenden werden für die operative und fördernde Arbeit eingesetzt.
So wird die erfolgreiche Kontinuität der Stiftungsarbeit erreicht. Die Bürgerstiftung bietet für die Stifter und Spender Dienstleistungen zugeschnitten auf die jeweiligen Interessen an.
Grundsätzlich gilt: Man stiftet nicht an die Bürgerstiftung, sondern durch die Bürgerstiftung!
Die Unabhängigkeit
Die Bürgerstiftung ist parteipolitisch, konfessionell und wirtschaftlich unabhängig. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien oder Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
Die Bürgerstiftung wird von einem Gremium geführt, in dem Bürger und Bürgerinnen ausführende und kontrollierende Funktionen ausüben.
Die Projektarbeit
Die Bürgerstiftung fördert, initiiert oder unterstützt eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte. In einem breiten Spektrum steht die Förderung des städtischen Lebens im Vordergrund.
Die Projekte umfassen in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz.
Die Transparenz
Als Stiftung von Bürgern für Bürger informiert sie die Öffentlichkeit und ihre Stifter regelmäßig über ihre Ziele, Aktivitäten und Mittelverwendung.
Das Gütesiegel
Der Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verleiht als Qualitätsmerkmal ein Gütesiegel.
Das Gütesiegel für Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen dient der klaren, eindeutigen und einheitlichen Definition des Begriffs Bürgerstiftung. Es wurde 2009 zum siebten Mal an Bürgerstiftungen verliehen, die den im Jahr 2000 vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen erarbeiteten "10 Merkmalen einer Bürgerstiftung" entsprechen