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Die Schritte

 

Zehn Schritte zur Gründung einer Bürgerstiftung

 

Ein Leitfaden zur Gründung einer Bürgerstiftung umfasst zehn Schritte. Hier sind sie:

 

Der erste Schritt
...zur Gründung einer Bürgerstiftung überprüft die generellen Realisierungschancen. Die Kernfragen, die beantwortet werden müssen sind: gibt es die Menschen, das finanzielle Potential und die Begeisterung um eine Bürgerstiftung zu einem dynamischen Akteur in der Quickborner Region werden zu lassen?

Der zweite Schritt
... ist dann die Entscheidung für eine Stiftungsgründung. Doch zuvor müssen unbedingt die Zielsetzung bzw. Motivation der Mitstreiter genau bestimmt werden. Eine Bürgerstiftung ist für die Anliegen die ideale Rechtsform.

Der dritte Schritt
..ist die Bildung eines möglichst kleinen, homogenen Initiativkreis. Dieser Kreis entwickelt die Ziele, das vorläufige Leitbild und den Satzungsentwurf. Parallel zur diesen und den weiteren Vorarbeiten müssen weitere Gründungsstifter geworben werden. Die Gründungsstifter sichern in einer schriftlichen Verpflichtungserklärung einen bestimmten Geldbetrag zur Gründung der Stiftung zu.

Der vierte Schritt
...Der Satzungsentwurf wird mit der zuständigen Stiftungsbehörde und dem Finanzamt abgestimmt.

Der fünfte Schritt
...Die Gründungsstifter bestimmen die Mitglieder des ersten Vorstandes sowie Stiftungsrates und unterschreiben die Errichtungserklärung der Bürgerstiftung (Stiftungsgeschäft).

Der sechste Schritt
...Für die Anerkennung der Bürgerstiftung werden Stiftungsgeschäft, Satzung und Vermögensnachweis der zuständigen Stiftungsbehörde vorgelegt. Sinnvoll ist auch die Vorlage einer vorläufigen Stellungnahme des Finanzamtes zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Stiftung.

Der siebte Schritt
...Die Stiftungsbehörde erkennt die Gründung der Bürgerstiftung an und übergibt die Anerkennungsurkunde.

Der achte Schritt
...Der Stiftungsvorstand beantragt bei der Stiftungsbehörde die "Vertretungsbescheinigung", damit er z. B. das Bankkonto für die Stiftung einrichten kann, auf welches das Stiftungsvermögen einzuzahlen ist.

Der neunte Schritt
...Ist die Stiftung als rechtsfähig anerkannt, sind die Stifter verpflichtet, das in dem Stiftungsgeschäft zugesicherte Vermögen auf die Stiftung zu übertragen.

Der zehnte Schritt
...Der Vorstand der Bürgerstiftung beantragt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei dem zuständigen Finanzamt.
Das eigentliche operative Geschäft beginnt spätestens jetzt.